Nach den Richtlinien der kontrollierten integrierten Produktion (KIP) ist der Boden zwischen unseren Rebzeilen zumindest von 1. November und 30. April begrünt. Die Gründecke aus natürlich wachsenden Gräsern und „Unkräutern“ verhindert eine Nährstoffauswaschung ins Grundwasser und trägt zur Erhaltung der Bodengesundheit bei. Während der trockenen Sommermonate lockern wir den Boden zwischen den Rebzeilen um eine … In den Startlöchern weiterlesen
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